Seite 10 Kniegelenken, wie sie beim Joggen und Springen aufträten, seien ungünstig und zu vermeiden. Das Gehen und Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie in unebenem Gelände sei ebenfalls ungünstig und zu vermeiden. Vermieden werden solle auch die Exposition des Beschwerdeführers gegenüber Nässe, Kälte und Zugluft bei der Arbeit (IV-act. 134-43/209). In der angestammten Tätigkeit bestehe ab dem 1. Juli 2017 eine Leistung von 80%, Zeitpensum 8.5 Stunden pro Tag und in einer Verweistätigkeit spätestens mit dem 19. Februar 2017 eine Leistung von 100%, Zeitpensum 8.5 Stunden pro Tag (IV-act. 134- 44/209).