2010 erachtete sie den Fall als medizinisch ausreichend dokumentiert und führte als relevanten Gesundheitsschaden/Diagnosen die psychischen Störungen auf dem Hintergrund des stattgehabten Herzinfarktes bei komorbiden Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates auf. Als wesentliche Funktionseinschränkungen erachtete sie: Konzentrationsschwierigkeiten, verlangsamte Auffassung, verminderte psychische Belastbarkeit besonders in Bezug auf Zeit- und Leistungsdruck, bei höherer körperlicher Belastung Ängste vor Herzinfarkt nach stattgehabtem Infarkt sowie Unruhe. In der angestammten Tätigkeit als Anlageführer sei er 50% arbeitsfähig.