55-4/27). Sowohl die angestammte Tätigkeit als Anlageführer im Bereich Veredelung als auch eine diesem Jobprofil analoge Tätigkeit sei jederzeit zumutbar. Nicht die verlangte physische Belastbarkeit, sondern das Selbstvertrauen-Defizit und/oder bei offensichtlich inadäquater Psychotherapie sei ursächlich limitierend für die angestrebte Steigerung der Arbeitsfähigkeit (IV-act. 55-4/27). Solange die psychosomatische Situation nicht relevant optimiert sei, bleibe die bislang erreichte Arbeitsfähigkeit bestehen (IV-act. 55-5/27).