Dr. med. C___, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Basel, stellte im psychiatrischen Gutachten vom 30. Juni 2010 zuhanden des Krankenversicherers des Beschwerdeführers die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelschwere Episode mit somatischem Syndrom (ICD-10: F33.11) und als Differentialdiagnose eine generalisierte Angststörung (ICD-10: F41.1) (IV-act. 55-24/27). Er attestierte dem Beschwerdeführer eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 50%, ging grundsätzlich aber – unter Berücksichtigung eines langwierigen Heilungsverlaufs – von einer weiteren Verbesserung des Gesundheitszustands aus (IV-act. 55-26f/27).