3. 3.1 Die IV-Stelle vertritt gestützt auf das Gutachten der MEDAS Bern vom 20. November 2017 die Ansicht, der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers habe sich unter anderem aufgrund der remittierten Depression verbessert, so dass ihm eine leidensangepasste Tätigkeit von 100% zumutbar sei. Der Einkommensvergleich (Valideneinkommen Fr. 74‘415.--; Invalideneinkommen Fr. 66‘453.--; Erwerbseinbusse Fr. 7‘962.--) ergebe einen Invaliditätsgrad von 11 %, weshalb die Invalidenrente einzustellen sei. Es seien sämtliche gesundheitlichen Beschwerden berücksichtigt worden und neue Tatsachen seien nicht geltend gemacht worden.