Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 2. Mai 2018 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die angefochtene Aufhebungsverfügung vom 2. Mai 2018 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei mindestens die bisherige Rente im Umfang von 50 % zu gewähren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt