mit über die Beschwerde weiterhin vom Gericht materiell zu entscheiden war. Beim Entscheid war die von der Vorinstanz neu vertretene Auffassung über den Rentenanspruch als entsprechender Antrag im Verfahren O3V 18 23 zu berücksichtigen. Nach eingehender Beratung gelangte das Gericht zum Schluss, die Beschwerde von A.______ gegen den Einspracheentscheid der B.______ Versicherungen vom 6. April 2018 sei abzuweisen und stattdessen im Sinn der Anträge der Vorinstanz zu entscheiden.