Rentenzahlungen auszurichten; für die Dauer der Weiterbildung vom 1. Juli 2018 bis zum 30. April 2020 werde die Übergangsrente auf Fr. 2‘724.40 pro Monat erhöht und im Frühjahr 2020 werde der allfällige Anspruch auf eine definitive Rente geprüft. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde die aufschiebende Wirkung vorsorglich entzogen.