aus, bei C. habe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein krankhafter Vorzustand im Sinne einer chronischen Epikondylitis humeri radialis vorgelegen, welcher klinisch stumm gewesen sei und somit am wahrscheinlichsten einem frühen Stadium der Erkrankung entsprochen habe. Dieser Vorzustand sei durch den Unfall mit überwiegender Wahrscheinlichkeit richtungsgebend verschlimmert worden im Sinne mindestens einer Teilkausalität. Hierfür würden insbesondere die lückenlos dokumentierte und zeitlich mit dem Unfallereignis korrelierende Arbeitsunfähigkeit sowie die parallel durchgeführten konservativen Behandlungsmassnahmen sprechen;