Während die Versicherung B. mit Schreiben vom 4. September 2020 ausdrücklich auf eine Erläuterung und Ergänzungsfragen verzichtete, liess sich die Versicherung A. nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 14. September 2020 gab die Verfahrensleitung den Parteien Gelegenheit, zum damit abgeschlossenen Gutachten materiell Stellung zu nehmen, woraufhin sich keine der Parteien mehr vernehmen liess. G. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen 1. Formelles