Am 3. Februar 2020 ersuchte die Versicherung A. darum, den Fragekatalog mit zwei Ergänzungsfragen zu versehen (act. 30), während die Versicherung B. mit Eingabe vom 4. Februar 2020 (act. 31) ebenfalls Ergänzungsvorschläge einreichte. Unter Miteinbezug dieser zusätzlichen Anliegen formulierte die Verfahrensleitung hierauf den definitiven Fragekatalog und meldete der asim Begutachtung am 28. Februar 2020 den Gutachterauftrag an (act. 32).