Am 21. August 2017 nahm der Kreisarzt der Versicherung B., Dr. F., nochmals eine Aktenbeurteilung vor und hielt fest, „mit grösstmöglicher Wahrscheinlichkeit liegt hier eine vorübergehende Verschlimmerung eines degenerativen Vorschadens vor“ (Versicherung B.-act. 53). Am 25. August 2017 wurde C. im Spital H. operiert (Revision Extensorenansätze Epicondylus radialis rechts, Versicherung B.-act. 55). Er blieb zunächst bis zum 21. November 2017 vollständig arbeitsunfähig (vgl. Versicherung B.-act. 59 und 64).