Der Krankenversicherer von C., die Versicherung A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin bzw. Versicherung A.), verlangte mit Schreiben vom 27. Juli 2017 an die Versicherung B. den Erlass einer einsprachefähigen Verfügung betreffend der angekündigten Leistungseinstellung (Versicherung B.-act. 43). Hierauf erliess die Versicherung B. am 31. Juli 2017 eine Verfügung, wonach ab dem 16. August 2017 sämtliche Versicherungsleistungen eingestellt würden (Versicherung B.-act. 45).