6. 6.1 Bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades bzw. beim Einkommensvergleich ging die IV-Stelle in der angefochtenen Verfügung von einem Valideneinkommen von Fr. 50'700.-- aus, welcher Wert aus der Umrechnung der Angaben des früheren Arbeitgebers auf 100% resultierte. Das Invalideneinkommen wurde, ausgehend von der LSE 2012 nach Berücksichtigung einer Arbeitsfähigkeit von 50% und nach Vornahme eines Leidensabzuges von 10% mit Fr. 23'801.-- beziffert.