Wenngleich in zweiterem noch die Rede davon war, dass bei ausreichender Behandlung der Narkolepsie und bei regelmässigen Pausen, mit der Möglichkeit zu schlafen, eine zeitweise Arbeitsfähigkeit von maximal 50% als erreichbar erscheine, so legte sich die Schlafklinik mit letzterem doch fest und meinte, dass die Arbeitsfähigkeit aufgrund einer maximalen Belastbarkeit am Stück von zwei Stunden bei maximal 20% liege. Dieser Einschätzung schloss sich der RAD mit Stellungnahme vom 9. Dezember 2015 an und verneinte die Notwendigkeit einer (weiteren) Begutachtung.