Diese Einschätzung der Beeinträchtigung der Versicherten durch die Narkolepsie steht im Widerspruch zu jener der KSM Zurzach gemäss Berichten vom 8. Mai 2013, 26. Juni 2014, insbesondere aber vom 12. November 2015. Wenngleich in zweiterem noch die Rede davon war, dass bei ausreichender Behandlung der Narkolepsie und bei regelmässigen Pausen, mit der Möglichkeit zu schlafen, eine zeitweise Arbeitsfähigkeit von maximal 50% als erreichbar erscheine, so legte sich die Schlafklinik mit letzterem doch fest und meinte, dass die Arbeitsfähigkeit aufgrund einer maximalen Belastbarkeit am Stück von zwei Stunden bei maximal 20% liege.