In der Replik entgegnete die Beschwerdeführerin, dass sie seit 2003 erst dreimal nach Polen gereist sei. Sie habe nur Handgepäck mitgenommen und habe im Flugzeug schlafen können. Dass sie als Zeugin Jehovas im Predigtdienst während rund sechs Stunden pro Monat unterwegs sei und zwei eintägige Kongresse im Jahr besuche, sei den Gutachtern Seite 10 bekannt gewesen. Den Führerausweis habe sie freiwillig abgegeben, da sie die Fahreignungsuntersuchung aus Kostengründen nicht absolviert habe.