Dem hielt die IV-Stelle in der Beschwerdeantwort entgegen, die von der KSM Zurzach mit einer Narkolepsie begründeten Einschränkungen würden Fragen aufwerfen, da die Versicherte beispielsweise öfters alleine nach Polen reisen könne und im Namen der Zeugen Jehovas Hausbesuche mache. Da sie auch gerne wandere, backe und fotografiere, sei von beträchtlichen, nicht mit der erwähnten Einschätzung konsistenten Ressourcen auszugehen.