C.3 Mit Beschwerdeantwort vom 26. März 2018 (act. 8), Replik vom 7. Mai 2018 (act. 18), Duplik vom 14. Mai 2018 (act. 21) und einer Stellungnahme zur Duplik vom 24. Mai 2018 (act. 22) beharrten die Parteien auf ihrem jeweiligen Standpunkt. C.4 Mit Schreiben vom 20. Juni 2018 (act. 24) liess die Beschwerdeführerin dem Obergericht eine undatierte Bescheinigung (act. 25.1) zukommen, dass ihr Hund den Eignungstest zur Ausbildung als Assistenzhund bestanden habe und die Ausbildung beginnen könne sowie einen entsprechenden Kostenvoranschlag vom 14. Juni 2018 (act. 25.2) über Fr. 7'000.--.