B.11 Auch gegen diesen Vorbescheid erhob die Versicherte am 10. März 2017 (IV-act. 89/1) Einwand. Bei Einarmigen sei ein Leidensabzug von 20% - 25% vorzunehmen. Angesichts der zeitlich limitierten Einsetzbarkeit solle der Berufsberater damit kompatible Einsatzmöglichkeiten aufzeigen. Da sie ohne Gesundheitsschaden die Stelle im Win-Win- Markt nicht angenommen hätte, sei auch beim Valideneinkommen auf einen Tabellenlohn abzustellen. Dem Einwand waren u.a. ein E-Mail der Stiftung Tosam vom 27. Februar 2017 (IVact. 89/11), wonach die Narkolepsie bekannt gewesen sei, und ein E-Mail der Gebrüder