Seite 4 B.8 Die IV-Stelle ging in der Folge jedoch weiterhin von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit aus und stellte der Versicherten mit Vorbescheid vom 18. Oktober 2016 (IV-act. 74) die Zusprache einer Viertelrente ab Oktober 2014 in Aussicht, dies bei einem Invaliditätsgrad von 41% aufgrund eines Invalideneinkommens von Fr. 23'801.-- (LSE 2012, TA7, Wirtschaftszweig 9, Total Frauen, 41.7h/Wo, Abzug von 10% wegen allfälliger Lohnnachteile) und eines Valideneinkommens von Fr. 40'560.--.