B.6 Am 22. August 2016 (IV-act. 72.1, 1/48) erstattete die Neurologie Toggenburg AG, polydisziplinäre Begutachtungsstelle und MEDAS, Wattwil, das von der IV-Stelle in Auftrag gegebene Gutachten über eine allgemein-internistische, neurologische und psychiatrische Abklärung vom 12. Juli 2016. Demnach werde die Arbeitsfähigkeit durch eine seit 8. Mai 2013 gesicherte Narkolepsie und durch eine seit 11. April 2016 bekannte zervikale Diskushernie beeinträchtigt. In der bisherigen Tätigkeit habe die Arbeitsunfähigkeit wegen der Narkolepsie zunächst 50% betragen, habe sich aber wegen der Diskushernie auf 70% erhöht.