Seite 3 der KSM Zurzach vom 12. November 2015 (IV-act. 54) sei die Versicherte trotz Reduktion des Körpergewichts von 118 kg auf 78 kg nur während maximal zwei Stunden am Stück belastbar, um danach wieder einen Tagesschlaf von ein bis zwei Stunden halten zu müssen, sodass die Arbeitsfähigkeit bei maximal 20% liege. Dieser Meinung schloss sich der RAD mit Aktennotiz vom 9. Dezember 2015 (IV-act. 55) an und verneinte die Notwendigkeit einer Begutachtung.