B.4 Nachdem der regionalärztliche Dienst der Invalidenversicherung (RAD) mit Aktennotiz vom 21. August 2014 (IV-act. 31) relevante neue Erkenntnisse bejaht, einen stabilen Gesundheitszustand aber verneint hatte, bezeichnete Dr. C___ diesen gegenüber der Verwaltung mit Bericht vom 1. Mai 2015 (IV-act. 41/1) nach der laparoskopischen Anlage eines Magenbypasses im Kantonsspital St. Gallen am 8. Dezember 2014 (vgl. diesbezüglich den Bericht vom 10. Juni 2015 [IV-act. 50/2]) als stationär, während Dr. D___ mit Bericht vom 21. Mai 2015 (IV-act. 44/1) von einer leichten Besserung ausging, wobei das Hauptproblem bezüglich Arbeitsfähigkeit weiterhin die Narkolepsie sei. Gemäss Bericht