B.3 Auf Nachfrage der IV-Stelle meinte Allgemeinmediziner Dr. C___, Herisau, mit Bericht vom 24. Juni 2014 (IV-act. 25/2), dass die Versicherte wegen einer Narkolepsie mit Kataplexie und einer vermuteten Spondylarthritis in der bisherigen Tätigkeit als kaufmännische Sachbearbeiterin seit Anfang Mai 2014 nicht mehr arbeitsfähig sei (IV-act. 25/1). Gemäss Bericht der KSM Zurzach vom 26. Juni 2014 (IV-act. 28) sei unter ausreichender Behandlung der Narkolepsie und bei regelmässigen Pausen mit der Möglichkeit zu schlafen eine zeitweise Arbeitsfähigkeit von maximal 50% erreichbar.