B.2 Mit Schreiben vom 2. Juni 2014 (IV-act. 17/1) machte die Versicherte eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bzw. eine Verschlimmerung seit dem Urteil des Sozialversicherungsgerichts Zürich vom November 2006 zufolge Verschlimmerung der Hypersomnie und der Rheumabeschwerden, wozu sich neuerdings auch noch eine Spondylarthritis gesellt habe, geltend. Sie dokumentierte dies u.a. mit einem Bericht der Klinik für Schlafmedizin (KSM), Zurzach, vom 8. Mai 2013 (IV-act. 17/5), wonach sich in der aufwendig durchgeführten Gesamtdiagnostik eine deutlich erhöhte Tagesschläfrigkeit mit Tagesschlafepisoden von mindestens vier Stunden gezeigt habe.