Dies wird auch den behandelnden Arzt Dr. B.________ bestätigt (act. 2/4). 5.4.1 Der behandelnde Arzt Dr. B.________ ist mit der Krankengeschichte der Beschwerdeführerin vertraut und kennt die Stationen ihrer Behandlung, mithin auch bis wann diese über eine Magensonde ernährt werden musste. Aufgrund der Akten, die dem RAD-Arzt Dr. C._______ zur Verfügung standen (vgl. IV-act. 34), war die Beantwortung dieser konkreten Frage nicht möglich. In seiner Stellungnahme vom 7. Februar 2018 (IV-act. 34) gibt es ausserdem keine Hinweise, dass sich Dr. C.______Grosskonkret mit diesem Aspekt auseinandergesetzt hat.