Seite 9 Aufstehen/Absitzen/Abliegen, Körperpflege und Essen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen war und ob die Beschwerdeführerin zwischen 1. September 2017 und 31. Dezember 2017 im Bereich Aufstehen/Absitzen/Abliegen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen war und einer nicht altersentsprechenden dauernden persönlichen Überwachung bedurfte. 5. 5.1 Im Folgenden ist die Hilfsbedürftigkeit der Beschwerdeführerin in den einzelnen streitigen Lebensverrichtungen zu prüfen.