3.1.5 Im Verhältnis zum Lebensbereich Aufstehen/Absitzen/Abliegen beschreibt der Abklärungsbericht die Situation seit Oktober 2016 ausführlich und verständlich. Demnach sei die Beschwerdeführerin bei dieser Verrichtung seit Oktober 2016 grundsätzlich selbständig. Sie klettere selbständig auf das Bett (mit Absperrgitter) und steige selber aus dem Bett. Bei Sitzflächen sei ebenfalls keinerlei Hilfe nötig. Auch im Verhältnis zum Lebensbereich Essen wird eindeutig vermerkt, dass die Beschwerdeführerin seit Oktober 2016 selbständig oder noch auf altersentsprechende Hilfestellung angewiesen sei.