Die Beschwerdeführerin war ebenfalls anwesend, weshalb sich die Berichterstatterin einen persönlichen Eindruck über die Einschränkungen machen konnte. Die einzelnen Bereiche wurden genau beschrieben und die Beurteilungen begründet. Die Abklärungsperson legte den Bericht auch dem RAD-Arzt, Dr. C.__________, vor (IV-act. 24), welcher die Beur- Seite 7 teilung der Hilflosigkeit aus versicherungsmedizinischer Sicht am 4. Oktober 2017 als nachvollziehbar erachtet hat.