K. Die Beschwerdeführerin hat mit Schreiben vom 25. Juni 2018 um Durchführung einer mündlichen Verhandlung ersucht (act. 9). Diese wurde am 11. Dezember 2018 durchgeführt. Nach Zustellung des Entscheiddispositivs vom 21. Mai 2019 wurde von beiden Parteien eine Begründung des Entscheids verlangt, weshalb die vorliegende Entscheidbegründung auszufertigen ist (act. 20, 21). Erwägungen