I. Gegen die Verfügung vom 9. April 2018 liess die Beschwerdeführerin am 2. Mai 2018 mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen Beschwerde beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden erheben (act. 1). J. Die IV-Stelle beantragt mit Vernehmlassung vom 7. Juni 2018 die Abweisung der Beschwerde (act. 6).