Gemäss RAD-Bericht vom 7. Februar 2018 seien die geltend gemachten Einschränkungen aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar. Die Abklärung vor Ort sei durch eine qualifizierte Sachbearbeiterin durchgeführt worden, welche Kenntnis der räumlichen und örtlichen Verhältnisse sowie der sich aus den ärztlich gestellten Diagnosen ergebenden Beeinträchtigungen und Hilfsbedürftigkeiten habe. Der Bericht sei plausibel, begründet und äussere sich detailliert bezüglich der einzelnen Lebensverrichtungen.