Seite 3 H. Mit Verfügung vom 9. April 2018 hielt die IV-Stelle an ihrem Entscheid fest und sprach eine Entschädigung für eine leichte Hilflosigkeit von 1. März 2017 bis 1. März 2019 zu (IV-act. 35). Zum Einwand wurde wie folgt Stellung genommen: Gemäss RAD-Bericht vom 7. Februar 2018 seien die geltend gemachten Einschränkungen aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar.