Sie könne sich altersentsprechend bewegen, jedoch etwas verlangsamt. Sie verlange viel Aufmerksamkeit und sei auf viel Anleitung, Aufforderung und direkte Unterstützung angewiesen. Aufgrund dieser Einschränkungen sei die Beschwerdeführerin für die Verrichtungen des Ankleidens/Auskleidens, Verrichten der Notdurft sowie der Fortbewegung auf Hilfe angewiesen. Dies führe zu einem Mehraufwand von täglich einer Stunde und zwei Minuten. Der Mehraufwand für therapeutische Massnahmen im Rahmen der Behandlungspflege betrage 42 Minuten (IV-act. 23).