D. Am 31. August 2017 wurde am Wohnort der Beschwerdeführerin eine Abklärung vor Ort durchgeführt. Gemäss Abklärungsbericht vom 30. September 2017 hat die Mutter der Beschwerdeführerin während der Spitalaufenthalte in Zürich und St. Gallen mehrheitlich die alltäglichen Lebensverrichtungen direkt übernommen. Die Beschwerdeführerin verhalte sich zwar seit Oktober 2016 grundsätzlich altersentsprechend, sei in der Entwicklung aber etwa ein Jahr im Rückstand. Grobmotorisch sei sie grundsätzlich nicht mehr auf Hilfe angewiesen. Sie könne sich altersentsprechend bewegen, jedoch etwas verlangsamt.