148, S. 13 und S. 16). Empfohlen werden aus neuropsychologischer Sicht stattdessen gezielte fachliche Weiterbildungen entsprechend den Ressourcen und Interessen des Versicherten. Inwieweit die vom Beschwerdeführer gewünschte längerfristige Umschulung zum Gestalter Fotographie mit den bereits festgestellten neuropsychologischen Einschränkungen vereinbar wäre, wird allenfalls zusammen mit den Fachpersonen der Berufsberatung nochmals genauer zu prüfen sein, sollte sich eine Umschulung aus psychischer und/oder physischer Sicht trotz den erwähnten Vorbehalten aus neuropsychologischer Sicht als erforderlich erweisen.