b. Dr. D___ beschrieb im RAD-Bericht vom 24. Juni 2016 (IV-act. 102) folgendes Leistungsprofil als dem Beschwerdeführer angepasst: Seite 9 „Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten ohne Zwangshaltungen, ohne besondere Anforderungen an Dauerleistungen, ohne besondere Anforderungen an das Konzentrationsvermögen, ohne besonderen Zeit- und Leistungsdruck, ohne überwiegende Teamarbeit und grosse Teams, keine reine Bürotätigkeiten.“