inwieweit der Beschwerdeführer diese Anforderungen tatsächlich alle zu erfüllen vermag, kann das neuropsychologische Gutachten allein nicht abschliessend beantworten, sollten beim Beschwerdeführer zusätzlich auch psychische und/oder physische Einschränkungen bestehen. Dass in dieser Hinsicht nähere Abklärungen angezeigt sind, zeigt sich nicht nur im Arztbericht von Dr. C___, sondern auch anhand folgender Unterlagen: