Seite 8 den vorinstanzlichen Akten liegende Anforderungsprofil (IV-act. 153), so fällt auf, dass nicht nur psychische sondern auch physische Belastbarkeit für die Ausübung der Tätigkeit eines Multimediaelektronikers ausdrücklich gefordert sind. Vorausgesetzt sind bei der vorwiegend kopflastigen Tätigkeit mit je nach Fachgebiet grosser Verantwortung namentlich Belastbarkeit und die Fähigkeit, über einen längeren Zeitraum konzentriert zu arbeiten, ein hohes Mass an Selbständigkeit, ebenso wie das Vorhandensein einer körperlichen Grundfitness im Zusammenhang mit dem Tragen schwerer Audiokomponenten. Ob bzw.