a. Im Gutachten vom 24. August 2017 von Dr. B___ werden folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers gestellt (IV-act. 148, S. 11): „Leichte bis mittelschwere neuropsychologische Funktionsstörungen mit: mittelschweren bis schweren sprachlichen Lern-, Arbeits- und Langzeitgedächtnisstörungen; mittelschweren exekutiven Funktionsstörungen; leichten Störungen des visuell-räumlichen Vorstellungsvermögens, der Raumkonstruktion und des mündlichen Rechnens; mittelschwerem Apathiesyndrom.“