Vom 3. Januar bis 30. Juni 2017 nahm er an einem Aufbautraining im Brüggli Romanshorn teil, zunächst im 30%-Pensum, danach erfolgte eine schrittweise Steigerung auf 60% (IVact. 127). Im Anschluss erklärte der Beschwerdeführer, er wolle sich um eine Ausbildung im Bereich Fotographie bemühen. Die Vorinstanz erteilte ihm hierauf mit Mitteilung vom 28. Juni 2017 die Kostengutsprache für ein Job-Coaching vom 7. August bis 6. November 2017 (IV-act. 142). Mitte August 2017 bestand der Beschwerdeführer die Aufnahmeprüfung zum Lehrgang „Gestalter Fotographie HF“ an der GBS in St. Gallen.