C. Am 23. Februar 2015 wurde der Beschwerdeführer nach einer Medikamentenintoxikation in suizidaler Absicht notfallmässig ins Inselspital Bern eingewiesen (IV-act. 47, S. 11 ff.). Kurz zuvor hatte er seine im Anschluss an seinen Ausbildungsabschluss angetretene Stelle per 30. April 2015 gekündigt (IV-act. 48, S. 2). Es folgte ein Aufenthalt in der Klinik Littenheid vom 26. Februar bis am 27. März 2015; nach Klinikaustritt kam es erneut zu einer depressiven Dekompensation, weshalb der Beschwerdeführer am 27. April 2015 ein zweites Mal in Littenheid aufgenommen wurde (IV-act. 53, S. 3 oben).