Der am XX.XX.1991 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde am 13. Januar 1999 erstmals von seinen Eltern wegen Geburtsgebrechen (infantiles POS) bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug angemeldet (IV-act. 1, S. 20 ff.) und erhielt in der Folge eine Kostengutsprache für medizinische Massnahmen. Nach dem Abschluss der Sekundarschule nahm der Beschwerdeführer eine Ausbildung zum Multimediaelektroniker in Angriff und war im dritten Ausbildungsjahr, als er am 4. April 2011 mit dem Motorrad verunfallte und ein Polytrauma mit Thorax- und Abdomenbeteiligung sowie ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt (vgl. IV-act.