Diese spezialärztliche Einschätzung zu negieren einzig mit der Begründung, es fehle in der wissenschaftlichen Literatur und Lehrmeinung ein Beleg der Beschwerdenverursachung von bis zu einem Jahr im Handbereich, erscheint den konkreten Umständen als nicht angemessen. Auch der Hinweis, dass regelmässig behandelnde Spezialärzte mitunter in Zweifelsfällen eher zu Gunsten ihrer Patienten aussagen, vermögen die Zweifel an der spezialärztlichen Fachkompetenz des beratenden Arztes der Vorinstanz nicht auszuräumen.