Es erscheint schwer nachzuvollziehen, gestützt auf welche Grundlagen der beratende Arzt der Vorinstanz fast von Anbeginn an festlegte, zu welchem Zeitpunkt der status quo sine erreicht sei. Im April 2017 war ihm aufgrund der Berichte der behandelnden Fachärztin bewusst, dass der Heilverlauf im konkreten Fall nicht komplikationslos verlief. In seiner Stellungnahme sprach er dann auch von einer schwierigen Prognose und empfahl, die attestierte Arbeitsunfähigkeit weiterhin zu