Die – von Dr. F. ______ – attestierten Arbeitsunfähigkeiten seien medizinisch begründet und nachvollziehbar. Eine Prognose sei schwierig und hänge vom weiteren Heilverlauf, wovon wiederum die Arbeitsfähigkeitssteigerung abhängig sei, ab. Er empfehle, sollte weiterhin eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert werden, diese vollumfänglich zu akzeptieren (act. 19/M8). Es erscheint schwer nachzuvollziehen, gestützt auf welche Grundlagen der beratende Arzt der Vorinstanz fast von Anbeginn an festlegte, zu welchem Zeitpunkt der status quo sine erreicht sei.