erklärte sie zuhanden der Vorinstanz, dass gerade Distorsionen der Daumensattelgelenke, wie auch anderer Fingergelenke, meist einen sehr langwierigen Verlauf mit Beschwerden bis zu einem Jahr zeigen. Da die Beschwerdeführerin vor dem Ereignis keinerlei Beschwerden gehabt habe, könne es sich hier durchaus noch um Unfallfolgen handeln (act. 19/A24.3). 2.6 Der beratende Arzt der Vorinstanz Dr. G. ______ verfügt gemäss den Angaben des Ärzteverzeichnisses der FMH nicht über eine Facharztausbildung in der vorliegend zu begutachtenden medizinischen Disziplin.