b) der Vorinstanz: Die Beschwerde vom 15. März 2018 sei vollumfänglich abzuweisen. Sachverhalt A. Die am XX.XX.1965 geborene A.______ ist seit dem 1. Januar 2012 bei der C.______ als Zahnärztin angestellt und dadurch bei der B.______ obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 30. Januar 2017 stürzte A.______ beim Langlaufen XY, nach hinten.