Letztlich kommt es invalidenversicherungsrechtlich auch nicht primär auf die Diagnose, sondern vielmehr darauf an, welche Auswirkungen eine Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit hat (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 9C_273/2018 vom 28. Juni 2018, E. 4.2). Die Gutachter berücksichtigten die konkret von der Beschwerdeführerin beklagten Auswirkungen der gesundheitlichen Beschwerden bei der Konkretisierung der Anforderungen an eine adaptierte Tätigkeit.